80 Prozent der Behinderungen in diesem Jahr fanden im Umfeld der größeren Verkehrsflughäfen statt. 26 Ereignisse wurden allein am größten deutschen Flughafens in Frankfurt registriert. Es folgen Hamburg mit 17 und Berlin mit 14 Meldungen vor München und Leipzig mit jeweils 10.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.