Der Angeklagte hatte zunächst im Juli 2021 an seiner Arbeitsstelle in einem Frankfurter Pflegeheim einer 98-Jährigen demenzkranken Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Kurz danach wurde er von dem Heim entlassen, fand allerdings schnell eine neue Stelle in einer anderen Senioreneinrichtung. Dort kam es laut Urteil im September 2021 zum zweiten Übergriff, bei der er einer 80-Jährigen schmerzhaft die Nase verdrehte.
Im ersten Prozess hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten - im Berufungsprozess machte er gar keine Angaben mehr. Der Richterin zufolge hätte die Strafe auch wesentlich höher ausfallen können. Zudem habe das Amtsgericht auf zusätzliche Bewährungsauflagen verzichtet - in einem möglichen Urteil des Landgerichts aber hätten durchaus Geld- oder Arbeitsauflagen verhängt werden können, hieß es.