Beweisaufnahme im Prozess um Goldhändler PIM geschlossen

Rund zwei Jahre nach dem Start des Prozesses gegen den früheren Geschäftsführer des insolventen Goldhändlers PIM ist die Beweisaufnahme geschlossen worden. Nach einer gemeinsamen Absprache der Prozessbeteiligten am Dienstag im Landgericht Darmstadt ist nun für den Mittwoch kommender Woche (30. November) das Plädoyer der Staatsanwaltschaft geplant. Mit den noch terminierten Verhandlungstagen könnte nach Angaben des Vorsitzenden Richters Felix Diefenbacher noch vor Weihnachten ein Urteil gesprochen werden. Der Vorwurf der Anklage gegen den 51-Jährigen Ex-Geschäftsführer lautet auf schweren Betrug. Es geht um einen Millionenschaden.
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

In einer früheren Aussage hat der Angeklagte laut seiner Anwältin eingeräumt, dass es ihm schon 2017 hätte auffallen müssen, wie die Situation des Unternehmen ist, es aber trotzdem weiterlief. Er habe auch seiner Familie gegenüber den Eindruck vermittelt, es sei alles in Ordnung und das Geschäft laufe gut, sagte er am Dienstag. Eine aktive Beteiligung an den mutmaßlichen Betrügereien hat der Angeklagte nicht eingeräumt. Er sitzt seit September 2019 in Untersuchungshaft.

Die PIM Gold GmbH aus dem südhessischen Heusenstamm soll von 2016 bis September 2019 mit Kunden Lieferverträge einschließlich Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese dann aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neu angeworbener Kunden ausgezahlt worden sein.

Insolvenzverwalter Renald Metoja hatte in dem Prozess die Dimension erläutert. Er sprach von mehr als 7000 Gläubigern mit berechtigten und geprüften Forderungen in Höhe von 140 Millionen Euro. Nach dem Insolvenzantrag seien rund 270 Kilogramm Feingold und 180 Kilogramm Schmuck gefunden worden, sagte er als Zeuge. Seiner Aussage nach hätten aber drei Tonnen Gold da sein müssen.

© dpa
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