Millionen-Schaden mit Schwarzarbeit und Steuerbetrug: Haft
Wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro muss ein 53 Jahre alter Geschäftsführer eines Bauunternehmens drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Strafe wurde am Freitag vom Landgericht Frankfurt bestätigt. Das Gericht verurteilte außerdem eine 40-Jährige wegen Beihilfe zu elf Monaten Bewährungsstrafe. Während die Haftstrafe bereits rechtskräftig ist, sind gegen die Bewährungsstrafe noch Rechtsmittel möglich.
Ursprünglich richtete sich das Strafverfahren gegen vier Angeklagte, die im Oktober 2020 zunächst zu Bewährungsstrafen beziehungsweise zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden waren. Der 53-Jährige und die Frau zogen deshalb vor den Bundesgerichtshof, der die Sache aus formalen Gründen an das Landgericht zurückverwies.
Die Verantwortlichen der im Main-Taunus-Kreis ansässigen Firma hatten zwischen 2014 und 2017 in mehr als 100 Einzelfällen den Fiskus und die Sozialversicherungsträger mit Schwarzarbeit geschädigt. Vor Gericht legten sie Geständnisse ab - die Frau spielte demnach als Büroangestellte eine untergeordnete Rolle.