Eine Sprecherin des Gerichts sagte, einer der Aktivisten in dem zur Rodung vorgesehenen Waldgebiet sei am Mittwochabend mit einem Eilantrag gegen das seit Ende vergangener Woche geltende Betretungsverbot vorgegangen. Vor einer Entscheidung wolle die zuständige Kammer noch Stellungnahmen des Landes Hessen und der Autobahngesellschaft einholen. Eine Entscheidung solle dann «möglichst schnell» folgen.
Dem geplanten Ausbau der A66 mit dem Riederwaldtunnel könnten im Frankfurter Osten rund 1000 Bäume zum Opfer fallen. Der Beginn der Räumung war zunächst in dieser Woche erwartet worden, auch wenn die Polizei aus einsatztaktischen Gründen keine näheren Angaben zum Zeitpunkt des Einsatzes machte.
Der Weiterbau der A66 und ihr Anschluss an die A661 mit dem geplanten Tunnel sind seit den 1980er Jahren in Frankfurt ein viel diskutiertes Thema.
Neben dem Verfahren am Frankfurter Verwaltungsgericht ist noch ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof Kassel anhängig. In diesem Fall fordert eine Naturschutzorganisation einen Aufschub der Rodung im Zusammenhang mit dem geschützten Eichenheldbockkäfer.