documenta-Forum fordert verbindliche Verantwortlichkeit

Nach der von Antisemitismus-Vorwürfen überschatteten documenta fifteen in Kassel will das documenta-Forum klare Verantwortungsstrukturen. Der Verein schließe sich den Forderungen eines Experten-Gremiums an, «den Herausforderungen des zeitgenössischen Kunstbetriebs mit der verbindlichen Verteilung der Verantwortlichkeiten zu begegnen, sie klarer zu definieren und entsprechende Strukturen zu schaffen», hieß es in einer Mitteilung am Freitag. Das Gremium, das zur Aufarbeitung des Antisemitismus-Eklats berufen worden war, führt die Vorfälle bei der Weltkunstausstellung auf strukturelle Schwächen zurück.
Besucher der documenta fifteen sitzen auf den Stufen des Fridericianums. © Uwe Zucchi/dpa/Archivbild

Das documenta-Forum - eine Art Freundeskreis, der die Weltkunstschau unterstützt - betonte, es weise dabei mit Nachdruck darauf hin, dass sich entsprechende Strukturen «nicht in einer Kontrolle der künstlerischen Leitung der documenta oder der Einflussnahme auf kuratorische Entscheidungen durch Politik, Institutionen oder gesellschaftliche Gruppen» auswirken dürften. «Dies hätte nicht nur für die documenta, deren Alleinstellungsmerkmal die Freiheit der künstlerischen Leitungen ist, sondern für die Kunstfreiheit insgesamt erhebliche Auswirkungen.»

Zugleich bekräftigte der Verein, dass Antisemitismus und Rassismus auch unter den Voraussetzungen der vom Grundgesetz garantierten künstlerischen Freiheit nicht zu dulden seien.

Perspektiven, «die die Gegensätze nicht überbrücken oder auflösen, aber dennoch Handlungsweisen für die Zukunft aufzeigen», liefert laut dem documenta-Forum ein von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) in Auftrag gegebenes Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers. Es sei ein geeigneter Ansatz, «die Grenzfläche von künstlerischer Freiheit einerseits und kuratorischen Findungsprozessen andererseits differenziert in den Blick zu nehmen.» Möllers hatte in einem Gutachten herausgearbeitet, welche Möglichkeiten und Grenzen der Staat hat, inhaltlich in Kunst einzugreifen.

© dpa
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