Die 40 Jahre alte stellvertretende Geschäftsführerin war per Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (120 Tagessätze) verurteilt worden, hatte dagegen jedoch Einspruch eingelegt. Obwohl sie bei ihrem regulären Job einen Jahresbruttoverdienst von mehr als 120.000 Euro einstrich, wurden der Mitarbeiterin laut Anklage noch zwei Minijobs zugeschanzt, für die sie im Zeitraum mehrerer Jahre rund 23.500 Euro ohne Gegenleistung erhalten haben soll.
Die Scheinbeschäftigung war demnach von der Geschäftsführung der Awo initiiert worden. Wann nun erneut verhandelt werden soll, wurde noch nicht bekanntgegeben.