Gründungsfonds unterstützt genossenschaftliches Wohnen

Wer in Schleswig-Holstein ein genossenschaftliches und selbstverwaltetes Wohnprojekt plant, kann ab Januar einen Landeszuschuss aus einem neuen Gründungsfonds beantragen. Bis zu 15.000 Euro gibt es, um in der Startphase Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen einzuholen, wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte. Dazu könnten gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen und Konzepte zur Organisationsstruktur ebenso gehören wie Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen. Auf diese Weise könnten Entscheidungsprozesse und die Projektentwicklungszeit deutlich beschleunigt werden.
Blick auf die Fassaden von Wohnhäusern. © Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

Viele Projektgruppen scheiterten bereits zu einem frühen Zeitpunkt, so dass viel Potenzial und viele gute Ideen verpufften, erläuterte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). «Da wollen wir mit dem neu aufgelegten Wohnprojekte-Gründungsfonds bereitstehen und Hilfe leisten.» Bis Ende 2026 stelle das Land insgesamt 600.000 Euro aus Mitteln der Wohnraumförderung bereit. Der Wohnprojekte-Gründungsfonds ist der erste Baustein einer Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums.

© dpa
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