Am Mittwoch hatten die Richter in Schleswig die regionale Windplanung für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg für unwirksam erklärt. Zur Begründung hieß es, die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie leide an einem Abwägungsmangel. Erfolg hatten die Normenkontrollklage einer Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg ein Windrad errichten wollte und die Pläne einer Bürgerwind-Gesellschaft in einem zeitgleich verhandelten Verfahren.
2015 hatte das Oberverwaltungsgericht bereits die damaligen Regionalpläne gekippt. Um einen Wildwuchs zu verhindern, verhängte das Land daraufhin ein Moratorium für Neubauten. Jahrelang wurden neue Anlagen nur in Ausnahmefällen genehmigt. Mittlerweile gibt es wieder mehr Genehmigungen.