Nach Feststellungen des Gerichts kaufte der geständige Angeklagte in vier Fällen den erforderlichen Grundstoff einer flüssigen Amphetaminbase in den Niederlanden ein und handelte in einem Fall mit 46 Kilogramm Amphetaminen. Die Amphetaminbase soll ihm von Dritten in Einweg-PET-Mineralwasserflaschen illegal nach Deutschland gebracht worden sein - als «Sixpack» mit jeweils 1,5 Liter-Flaschen in Plastikfolie verschweißt.
Das Urteil (Aktenzeichen 5 KLs 593 Js 48888/22) ist noch nicht rechtskräftig. Es kam im Rahmen einer Verständigung gegen ein umfassendes Geständnis des Angeklagten zustande. Dabei wurde dem Mann ein Strafrahmen zwischen drei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten zugesichert. Durch die Absprache verkürzte sich das Gerichtsverfahren auf nur drei Tage.
Die Staatsanwältin hatte vier Jahre und drei Monate Haft gefordert. Sie beantragte die Einziehung von knapp 144.000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahre und neun Monate. Der Anklage zufolge soll der 36-Jährige die Drogen zwischen 2021 und 2022 in nicht geringer Menge eingeführt und damit gehandelt haben. Ursprünglich waren elf Fälle angeklagt, acht ließ das Gericht zur Hauptverhandlung zu. Im Prozess wurden dann drei Fälle eingestellt.