Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Ralph Döpper, legte Widerspruch gegen die geplante Besetzung mit Heß ein. Außerdem gab es eine weitere Bewerbung.
Alle drei Bewerber seien Spitzenjuristen, was sich in den der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden dienstlichen Beurteilungen widerspiegele, erläuterte das Verwaltungsgericht. Sowohl insgesamt als auch im Hinblick auf Einzelmerkmale in den Beurteilungen seien die Bewerber mit den Höchstnoten bewertet worden. Unterschiede in den verbalen Begründungen fielen im Ergebnis nicht ins Gewicht.
Angesichts der Sachlage sei es zulässig, dass das Justizministerium seine Entscheidung auf das Ergebnis der Auswahlgespräche mit den Bewerbern gestützt habe, befand das Gericht. «Die Entscheidung zugunsten der ausgewählten Bewerberin, die nach dem Eindruck der ordnungsgemäß besetzten Auswahlkommission eine etwas bessere Eignung gegenüber den Bewerbern vermittelt habe, ist vom Gericht, dem insoweit nur eine eingeschränkte Überprüfungskompetenz zukomme, nicht beanstandet worden.» Gegen die Beschlüsse ist binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Der Generalstaatsanwalt ist höchster Ankläger des Landes und Vorgesetzter der dem Oberlandesgericht zugeordneten Staatsanwaltschaft. Zudem hat er die Dienstaufsicht über alle Staatsanwälte in den vier Landgerichtsbezirken.