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Versuchter Mord an Ehefrau: Acht Jahre Haft gefordert

Versuchter Mord oder gefährliche Körperverletzung? Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat ein Mann in Flensburg versucht, seine Ehefrau umzubringen. Die Verteidigung zweifelt am Tötungsvorsatz - und kritisiert die Nebenklägerin.
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau hat die Staatsanwaltschaft Flensburg eine Haftstrafe von acht Jahren für einen 62-Jährigen gefordert. Nach Ende der Beweisaufnahme habe er keinen Zweifel, dass der Mann am 2. Dezember 2022 in Flensburg in der gemeinsamen Wohnung zunächst mit einem dünnen Nylonseil und dann mit der Hand versucht habe, die damals 52-Jährige zu erwürgen, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch am Landgericht Flensburg. Erst nach heftiger Gegenwehr sei der Frau die Flucht zu einer Nachbarin gelungen. Das Urteil soll am Freitag um 10.15 Uhr verkündet werden.

Die Nebenklage schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Frau ist Nebenklägerin in dem Prozess. Sie hatte sich einige Monate vor der Tat nach langjähriger Ehe von dem Deutschen getrennt und den Umzug in eine neue Wohnung vorbereitet. Am Tattag hat sie den Schlüssel für ihre neue Wohnung bekommen. Wieder zurück in der noch gemeinsamen Wohnung hat sich die Frau an den Esstisch gesetzt und ein Brot gegessen, wie der Staatsanwalt sagte.

Die Frau dachte demnach, ihr Mann holt ihr eine Zeitschrift. Stattdessen legte er ihr das Nylonseil um den Hals. Sie wehrte sich und es kam zu dem Gerangel, bei dem der Mann die Frau würgte und rief, er werde sie umbringen. Die Frau habe Todesangst bekommen, sagte der Staatsanwalt. Als der Mann kurz innegehalten habe, sei es der Frau gelungen, zu flüchten.

Der Staatsanwalt sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Auch glaube er nicht, dass der Mann während des Moments des Innehaltens von der Absicht, seine Frau zu töten, abgerückt sei. Er habe keine Gründe, an den Ausführungen der Frau zu zweifeln, sagte der Staatsanwalt.

Anders der Verteidiger. Er beantragte in seinem Schlussvortrag eine Verurteilung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und bat um Verhängung einer bewährungsfähigen Strafe für seinen Mandanten. Das bedeutet, dass die Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre betragen darf.

Er gehe davon aus, dass der Angeklagte keinen Tötungsvorsatz gehabt habe, sagte der Verteidiger. Das Nylonseil habe sein Mandant um den Hals der Frau gelegt, es aber nicht zugezogen. Auch bei der anschließenden Rangelei auf dem Boden habe er die Frau nicht töten wollen. Hätte sein Mandant die Frau umbringen wollen, hätte sie keine Chance gehabt zu flüchten, da er ihr körperlich überlegen sei. Der Anwalt gab sich überzeugt, die Nebenklägerin habe die Handlung mit ihren Schilderungen vielmehr dramatisieren und den Mann zusätzlich belasten wollen. Er habe erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau.

© dpa
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