Verhandlungen über Volksinitiative zu Rüstungsgütern
Das Hamburgische Verfassungsgericht befasst sich am Mittwoch (11.30 Uhr) in mündlicher Verhandlung mit der Zulässigkeit des «Volksbegehrens gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen». Eine entsprechende Volksinitiative hatte Ende 2021 mehr als die erforderlichen 10.000 Unterschriften zusammenbekommen, um das geforderte Verbot umzusetzen. Da eine entsprechende Vorlage jedoch nicht von der Bürgerschaft beschlossen wurde, hatten die Initiatoren im April vergangenen Jahres ein Volksbegehren beantragt. Der Senat hatte daraufhin das Verfassungsgericht angerufen, um die Nichtzulässigkeit feststellen zu lassen.
Der Senat hält ein solche Volksbegehren nach Angaben eines Gerichtssprechers für unvereinbar mit höherrangigem Recht. Unter anderem fehle es der Hansestadt an Gesetzgebungskompetenz. Regelungen über den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern seien Sache des Bundes, der nach dem Grundgesetz für die Kontrolle von Kriegswaffen, auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung, das Außenwirtschaftsrecht sowie das Waffen- und Sprengstoffrecht allein zuständig sei, hieß es.
Die Initiatoren sind laut Gericht der Ansicht, mit dem Volksbegehren dem in der Präambel der Hamburgischen Verfassung verankerten Ziel der Friedenssicherung zu entsprechen. Gegenstand der Initiative sei auch nicht der Erlass eines Gesetzes, so dass sich die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz gar nicht stelle.