Verdacht auf Schummeln mit KI-Hilfe beim Hamburger Abitur

Abitur mit Hilfe von KI? In Hamburg gibt es einzelne Verdachtsfälle. Lehrkräften sind beim Korrigieren von Klausuren Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Ein Schüler wurde auf frischer Tat erwischt.
Abiturprüfungen
Abiturprüfungen laufen im Klassenzimmer eines Gymnasiums. © Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Einige Hamburger Schüler stehen unter Verdacht, in Klausuren für das Abitur mit Hilfe von Programmen mit Künstlicher Intelligenz geschummelt zu haben. «Der Rechtsabteilung der Schulbehörde sind von Seiten einiger Schulen einzelne Verdachtsfälle gemeldet worden», sagte Schulbehörden-Sprecher Peter Albrecht am Freitag. Zuvor hatte NDR 90,3 über Schummelversuche berichtet.

«Lehrkräfte hatten geschildert, dass ihnen im Rahmen der Korrekturen der schriftlichen Klausuren Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind und sie die Texte/Antworten der Prüflinge mit Hilfe von Software, die per ChatGPT generierte Texte offenlegt, überprüft haben», sagte Albrecht. Da es sich jeweils nur um Verdachtsfälle handele, seien diese nicht formell erfasst und quantifiziert worden.

Wie NDR 90,3 berichtete, habe in mindestens einem Fall eine Lehrkraft ein Smartphone gefunden, auf dem ein Programm wie ChatGPT geöffnet war. Der Schüler habe den Betrugsversuch eingeräumt. Mit KI lassen sich eigenständig Texte zu beliebigen Fragestellungen produzieren. In weiteren Fällen seien Lehrkräfte beim Korrigieren misstrauisch geworden, weil Teile der Klausur mangelhaft, andere hingegen fehlerfrei waren.

Nach Angaben der Schulbehörde handelt es sich beim ungekennzeichneten Einsatz von KI genauso wie beim widerrechtlichen Einsatz von Smartphones und ähnlichen Geräten in Prüfungen um einen Täuschungsversuch. Ein solcher Fall könne zur Folge haben, dass entweder die Wiederholung eines oder mehrerer Teile der Prüfung angeordnet, einer oder mehrere Teile mit 0 Punkten bewertet oder die Abiturprüfung insgesamt für nicht bestanden erklärt wird.

Laut Schulbehörde wurden die Schulen bereits am 6. März mit einem Brief über KI und deren Einsatz im schulischen Kontext informiert. Das Schreiben habe auch Beispiele für konkrete Nutzungsweisen durch Schülerinnen und Schüler aufgezeigt. Ein weiterer Brief beschäftige sich speziell mit dem Umgang bei Präsentationsprüfungen.

Ob die Leistungen eigenständig und nur mit Hilfe zugelassener Hilfsmittel und Quellen erbracht wurden, obliege den Mitgliedern des Abitur-Prüfungsausschusses, sagte Albrecht. Dies geschehe in der Regel im Prüfungsgespräch. «Lehrkräfte verfügen in aller Regel über ein ausreichend hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz, um zu erkennen, ob Schülerinnen und Schüler Produkte eigenständig oder mit unzulässiger Hilfe angefertigt haben.» Ebenso wie Hausaufgaben bisher nicht mit Hilfe Dritter gemacht werden durften, dürfen diese auch nicht mit KI-Anwendungen erstellt werden, die nicht entsprechend angegeben werden. Ergeben sich während der Prüfung oder bereits nach Abgabe der Dokumentation begründete Zweifel an der Eigenständigkeit, seien Schulen verpflichtet, diesen nachzugehen. «Zu einer anlasslosen Überprüfung sind die Schulen indessen nicht verpflichtet.»

Der Vorsitzende der Vereinigung der Hamburger Gymnasialschulleitungen, Christian Gefert, geht davon aus, dass nicht massenhaft bei den Abiturprüfungen geschummelt wurde. Er forderte im Gespräch mit NDR 90,3, dass die Schulbehörde klarer regeln sollte, wie die Schulen mit dem Thema Künstliche Intelligenz umgehen können. «Entscheidende Fragen zur Rechtssicherheit sind bisher unbeantwortet.»

© dpa
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