Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte im Sommer 2014 in Kappeln an der Schlei zunächst Streit mit einer Frau und diese auch geschlagen. Einer der späteren Geschädigten sprach den heute 36-Jährigen daraufhin an und versetzte ihm einen Schlag ins Gesicht. Später rief der nun Verurteilte weitere Personen hinzu und es kam zu einer Massenschlägerei. Der 36-Jährige zog irgendwann ein Messer und setzte es gegen die damals 22 und 26 Jahre alten Kontrahenten ein. Eine Notwehrlage verneinte das Gericht nach Angaben des Sprechers.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von viereinhalb Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung hat auf Freispruch plädiert. Aus ihrer Sicht sei der Tatnachweis zulasten des Angeklagten nicht geführt worden, sagte der Gerichtssprecher.
Der 36-Jährige bleibt zunächst auf freiem Fuß. Es kann Revision eingelegt werden. Wird das Urteil rechtskräftig, wird der Mann den Angaben zufolge eine Ladung zum Haftantritt erhalten.