Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten im März 2021 einen Mann attackierten und ihm mit einer Eisenstange mehrfach auf den Kopf schlugen. Anschließend ließen sie den lebensgefährlich Verletzten am Boden liegend zurück. Der Tat war ein Angriff des Opfers vorausgegangen.
In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Für den 30-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt. Für den 31-Jährigen ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten unter Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung.