Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vier Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Nebenklage fünf Jahre und sieben Monate. Die Verteidigung hatte auf zehn Monate Haft auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung plädiert. Für den Fall einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags forderte sie zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung.
Bei der Strafmessung habe das Gericht berücksichtigt, dass sich die Tat auf offener Straße und vor den Augen eines Kindes abspielte, sagte der Sprecher. Der Angeklagte habe absichtlich gehandelt, die Tatfolgen gewollt. «Zulasten des Angeklagten ist ebenfalls berücksichtigt worden, dass die Tatausführung Ausdruck der Bildung einer Parallelgesellschaft und als Selbstjustiz zu werten gewesen ist.» Zudem habe der Angeklagte noch während des laufenden Verfahrens versucht, Einfluss auf Zeugen zu nehmen.
Früheren Angaben des Gerichts zufolge hatte der Angeklagte im Mai 2022 mit dem 40 Zentimeter langen Fleischerbeil in Richtung des Kopfes des anderen Mannes geschlagen, um diesen zu töten. Wegen Verteidigungs- und Abwehrbewegungen traf er den Mann nur mit der flachen Seite des Beils an der linken Hand und am linken Arm. Das Opfer erlitt schmerzhafte Prellungen. Polizisten schritten daraufhin unmittelbar ein.