Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden

Ein Arbeitnehmer muss keine dienstlichen SMS in der Freizeit lesen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom September 2022. In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter. Zuvor berichtete «Der Spiegel» über das Urteil. (Az.: 1 Sa 39 öD/22)
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Wesentlich geht es um die Frage, ob der Notfallsanitäter in seiner Freizeit auf eine kurzfristige Dienstplanänderung für den Folgetag reagieren musste. Er war in zwei solchen Fällen telefonisch und per SMS und in einem Fall auch per E-Mail nicht zu erreichen gewesen und meldete sich jeweils wie ursprünglich geplant zu seinen Diensten. Der Arbeitgeber wertete das Verhalten seines Angestellten als unentschuldigtes Fehlen und erteilte ihm zunächst eine Ermahnung und dann eine Abmahnung. Der Notfallsanitäter zog vor das Arbeitsgericht (ArbG) und unterlag. In der Berufung entschied das LAG zugunsten des Mannes.

Der Arbeitgeber musste nach Angaben des LAG damit rechnen, dass der Kläger die ihm geschickte SMS erst mit Beginn seines Dienstes zur Kenntnis nahm. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger verpflichtet, seiner Arbeit nachzugehen und dazu gehöre auch, die in seiner Freizeit bei ihm eingegangenen dienstlichen Nachrichten des Arbeitgebers zu lesen.

Der Kläger habe sich nicht treuwidrig verhalten, urteilte das LAG. Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene neben dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dem Persönlichkeitsschutz. «Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht.»

DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel lobte die Entscheidung. Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten in der Freizeit Arbeit und Erreichbarkeit erwarteten, seien auf dem Holzweg. «Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer muss in der Freizeit SMS lesen oder sonstige Anfragen beantworten. Damit erbringt man nämlich Arbeitsleistung und das ist Arbeitszeit», teilte Piel mit. Unbegrenzte Arbeitszeit und ständige Erreichbarkeit seien ungesund. «Arbeitgeber müssen Arbeit so organisieren, dass die Freizeit der Beschäftigten geschützt ist - das ist technisch ohne Weiteres möglich.»

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Olympics World Games
Sport news
Special Olympics in Berlin sollen Sichtbarkeit erhöhen
«Die Chefin»
Tv & kino
«Die Chefin» hängt die Konkurrenz ab
Volker Weidermann
Kultur
Eine ganz besondere Beziehung: Thomas Mann und das Meer
Ridley Scott
Tv & kino
«Gladiator 2»: Unfall am Set mit sechs Verletzten
Festnetz-Telefon
Das beste netz deutschlands
Sparvorwahl ade: Ende von Call-by-Call ist besiegelt
iPhone 14 Pro im Test: Das Kleine der Großen
Handy ratgeber & tests
iPhone 14 Pro im Test: Das Kleine der Großen
Smartphones für Kinder: Das sind die 5 besten Modelle für Kids
Handy ratgeber & tests
Smartphones für Kinder: Das sind die 5 besten Modelle für Kids
Balkonkraftwerk
Wohnen
Balkonkraftwerke: Warnung vor mangelhaften Wechselrichtern