Bis zum Frankfurter Urteil hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerweise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind.
Falk hatte einst als erfolgreicher Internetunternehmer zu den reichsten Deutschen gehört. 2008 wurde er wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er den Wert seiner Firma geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft hatte. Der angeschossene Anwalt hatte danach eine millionenschwere Schadenersatz-Klage der Gegenseite mit vorbereitet. Den Anschlag auf ihn soll Falk aus Wut, Rache und gekränkter Ehre in Auftrag gegeben haben. Verurteilt wurde er wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung.