Union: Schwerwiegende Fragen im Agieren in Steueraffäre

Die Union will in einem Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank viele aus ihrer Sicht offene Punkte klären. Das geht aus dem Entwurf eines Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hervor. Darin heißt es, das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in der Steueraffäre werfe «schwerwiegende Fragen» auf. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor. Zuerst hatte der «Spiegel» darüber berichtet.
Olaf Scholz
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nimmt an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil. © Britta Pedersen/dpa/Archivbild

Die Union hatte bereits angekündigt, zur politischen Aufarbeitung des Steuerskandals einen Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. In einer Fraktionssitzung nächste Woche könnte das formal beschlossen werden. CDU und CSU verfügen im Bundestag allein über die für die Einberufung eines Untersuchungsausschusses nötige Stimmenzahl von mindestens einem Viertel der Abgeordneten.

Im Entwurf des Antrags heißt es unter anderem, die Frage sei, ob Scholz der Öffentlichkeit, den Abgeordneten des Bundestages und denen der Hamburger Bürgerschaft die Wahrheit gesagt habe. Hintergrund sind Treffen von Scholz als Hamburger Bürgermeister in den Jahren 2016 und 2017 mit dem Warburg-Bank-Mitgesellschafter Christian Olearius, gegen den damals bereits wegen schweren Steuerbetrugs im Zusammenhang mit «Cum-Ex»-Geschäften ermittelt wurde.

Scholz hatte die Treffen nach deren Bekanntwerden 2020 sukzessive eingeräumt, eine Einflussnahme auf den Steuerfall aber kategorisch ausgeschlossen - auch wenn er sich nach eigenen Angaben gar nicht mehr an die Gespräche erinnern kann.

Weiter wird im Antrags-Entwurf die Frage aufgeworfen, warum Hamburg im Jahr 2016 auch zum Nachteil des Bundes die Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank verjähren lassen wollte - und warum Hamburg im Jahr 2017 durch das Bundesfinanzministerium mit zwei Weisungen zur Geltendmachung weiterer Steuerrückforderungen veranlasst werden musste. «Damit war Hamburg isoliert unter den 16 Bundesländern.» Es sei um den Vollzug von Bundesrecht und auch um Steueransprüche des Bundes gegangen. «Ein solcher Verzicht auf Steuerrückforderungen ist einmalig in der deutschen Geschichte.»

Zum Untersuchungsauftrag heißt es im Entwurf unter anderem, der Ausschuss solle klären, ob es eine politische Einflussnahme oder den Versuch dazu hinsichtlich von Steuerrückforderungen gegen die Warburg-Bank gegeben habe.

© dpa
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