BGH hebt Itzehoer Urteil zu tödlichen Messerstichen auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Itzehoe wegen eines tödlichen Messerangriffs gegen einen 25-Jährigen im Kreis Dithmarschen aufgehoben. Der Fall muss in wesentlichen Teilen neu verhandelt werden, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 24. Oktober 2022 hervorgeht. Das Landgericht hatte den Angeklagten in dem Totschlagsprozess im April des vergangenen Jahres wegen absoluter Schuldunfähigkeit freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das 25 Jahre alte Opfer hatte bei einem Streit am 7. März 2021 in einer Wohnung in Brunsbüttel zahlreiche Stichverletzungen erlitten und war verblutet. Der Angeklagte hatte Revision beim BGH eingelegt.
Die Strafkammer des Landgerichts hatte auf Grundlage von Angaben eines Sachverständigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten angenommen, die zu einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt geführt habe. Außerdem sei die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten während der Tat aufgehoben gewesen. Der 5. BGH-Strafsenat wertete die Beurteilung der Schuldunfähigkeit durch den Strafsenat als lückenhaft. Auch beruhe sie auf einer teilweise widersprüchlichen Tatsachengrundlage.
Der BGH-Senat hob sowohl den Freispruch als auch die Einweisung in die Psychiatrie auf. Der Fall muss jetzt von einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden.