Die Staatssekretärin rief die privaten und gewerblichen Geflügelhalter auf, die strengen Biosicherheitsauflagen unbedingt einzuhalten. Vor allem der Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln müsse vermieden werden. Derzeit habe die Lieferung von infiziertem Geflügel aus einem nicht in Schleswig-Holstein angesiedelten Betrieb zu einem Folgeausbruch im Kreis Schleswig-Flensburg geführt. Weitere Betriebe in Schleswig-Holstein seien zu einem früheren Zeitpunkt von dem gleichen Betrieb beliefert worden. Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest in diesen Fällen laufen noch.
Nach einem Rückgang im Frühjahr hat sich die Zahl der Nachweise bei Wildvögeln seit Juni in Schleswig-Holstein wieder deutlich erhöht. Das betrifft sowohl Küstenregionen als auch das Landesinnere.