Die vorherige Instanz, das Arbeitsgericht Hamburg, hatte die von der Autobahn GmbH des Bundes verlangte einstweilige Verfügung am Samstag noch abgelehnt. Die durch die Arbeitgeberseite dargestellten negativen Auswirkungen einer möglichen Schließung des Elbtunnels seien nicht hinreichend konkret nachvollziehbar und zwingend, erklärte die Kammer. Und dass auch ungeordnete Zustände entstünden, sei für einen Streik nicht unüblich. Die Autobahn GmbH hatte dagegen sofortige Beschwerde eingelegt.
Die A7 gehört zu den meistbefahrenen Autobahnen in Deutschland. Den Elbtunnel passieren täglich rund 120.000 Fahrzeuge. Autobahn und Elbtunnel waren wegen Bauarbeiten über das ganze Wochenende gesperrt und sollen am Montag um 5.00 Uhr wieder freigegeben werden.