BGH bestätigt weitere Haftstrafe im Cum-Ex-Steuerskandal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Verurteilung im Cum-Ex-Steuerskandal bestätigt. Die obersten Strafrichterinnen und -richter verwarfen die Revision des einstigen Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, wie sie am Freitag in Karlsruhe mitteilten. Damit ist das Urteil des Bonner Landgerichts aus dem Februar rechtskräftig. Es hatte den damals 63-Jährigen wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. (Az. 1 StR 255/22)
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. © Uli Deck/dpa/Symbolbild

Der Mann war zusammen mit anderen Beteiligten für einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro verantwortlich. Das Landgericht hatte bei der Strafzumessung sein umfassendes Geständnis berücksichtigt.

Sein erstes Urteil in einem Cum-Ex-Verfahren hatte der BGH im Juli 2021 verkündet. Damit stand endgültig fest, dass die undurchsichtigen Geschäfte strafbar sind. Dabei hatten Banken und andere Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her geschoben. Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren. Der Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Betrag ein. Die Hochphase war im Zeitraum 2006 bis 2012.

© dpa
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