Der Mann war zusammen mit anderen Beteiligten für einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro verantwortlich. Das Landgericht hatte bei der Strafzumessung sein umfassendes Geständnis berücksichtigt.
Sein erstes Urteil in einem Cum-Ex-Verfahren hatte der BGH im Juli 2021 verkündet. Damit stand endgültig fest, dass die undurchsichtigen Geschäfte strafbar sind. Dabei hatten Banken und andere Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her geschoben. Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren. Der Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Betrag ein. Die Hochphase war im Zeitraum 2006 bis 2012.