Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen sinkt

Der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen in Schleswig-Holstein sinkt deutlich. Statt sechs Prozent sind nur noch 1,8 Prozent Zinsen pro Jahr fällig. Das teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Hintergrund sei eine Änderung durch den Bundesgesetzgeber aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Der Zinssatz von sechs Prozent sei 1961 festgelegt worden und spiegelt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Realität am Zinsmarkt nicht mehr wider.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold nimmt an der Landtagssitzung teil. © Axel Heimken/dpa/Archivbild

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kündigte an, dass die schleswig-holsteinischen Finanzämter ab Anfang Februar alle Steuerkonten überprüfen und Bescheide an die betroffenen Bürger und Unternehmen versenden. Die Regelung gelte rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 und werde bei allen seitdem offenen Fällen angewendet. Zinsen können Heinolds Angaben zufolge bei Steuererstattungen und Steuernachzahlungen anfallen, wenn die Festsetzung nicht innerhalb der zinsfreien Karenzzeit nach Ablauf des Steuerjahres erfolgt, die in der Regel 15 Monate beträgt.

© dpa
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