Unterhaltsvorschuss kann nun online beantragt werden

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden kann laut Sozialbehörde ab sofort online statt auf Papier beantragt werden. «Wenn Eltern getrennt leben, ist in der Regel ein Elternteil unterhaltspflichtig», sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). «Wenn es dann jedoch Streit um den Unterhalt gibt oder nicht gezahlt wird, sind häufig die Kinder die Leidtragenden.» Dort werde dann Unterhaltsvorschuss gezahlt.
Eine Frau hält Geldscheine und Münzen in der Hand. © Daniel Karmann/dpa/Illustration

«Diese Leistung kann nun auch digital beantragt werden - das hilft, damit das Geld zügig ankommt und eine wirksame Hilfe ist, statt überflüssige Seiten von Anträgen zu produzieren», sagte sie.

Beim Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat Unterhaltsansprüche der Kinder im Voraus. Damit müssen die Behörden - und nicht die Kinder oder das alleinerziehende Elternteil - diese Ansprüche später vom Unterhaltspflichtigen zurückfordern.

Zum Stichtag 30. September bezogen mehr als 25.100 Kinder in Hamburg diese Leistung. Die Höhe der Gesamtausgaben lag für das Jahr 2021 bei rund 75 Millionen Euro. Laut Sozialbehörde beteiligt sich der Bund zu 40 Prozent.

© dpa
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