«Diese Leistung kann nun auch digital beantragt werden - das hilft, damit das Geld zügig ankommt und eine wirksame Hilfe ist, statt überflüssige Seiten von Anträgen zu produzieren», sagte sie.
Beim Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat Unterhaltsansprüche der Kinder im Voraus. Damit müssen die Behörden - und nicht die Kinder oder das alleinerziehende Elternteil - diese Ansprüche später vom Unterhaltspflichtigen zurückfordern.
Zum Stichtag 30. September bezogen mehr als 25.100 Kinder in Hamburg diese Leistung. Die Höhe der Gesamtausgaben lag für das Jahr 2021 bei rund 75 Millionen Euro. Laut Sozialbehörde beteiligt sich der Bund zu 40 Prozent.