Vom 1. Januar an erhalten die Kreise und kreisfreien Städte gestaffelt nach einem sozialen Index insgesamt fünf Millionen Euro, die über entsprechende Förderprogramme an Träger bereits bestehender Hilfsangebote für soziale Bedürftige weitergegeben werden können. Damit können beispielsweise Essenausgaben, Wärmestuben, Tagestreffs und verschiedene Veranstaltungsformate unterstützt werden. Auch eine Förderung von Einzelpersonen und die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Herd oder Kühlschrank sind grundsätzlich möglich. Die genaue Umsetzung liegt in den Händen der Kommunen.
Der Fonds ist bestimmt für Empfänger von Transferleistungen und Haushalte mit geringem Einkommen. Er ergänzt Hilfen von Bund und Land. Die finanziellen Mittel können bis zum 31. Mai 2023 abgerufen werden. Die schwarz-grüne Landesregierung hatte angesichts der stark gestiegenen Energiepreise ein Entlastungspaket im Gesamtvolumen von 180 Millionen Euro beschlossen.