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Sexuelle Überfälle auf Frauen: Plädoyers nicht öffentlich

Im Hamburger Prozess um zwei sexuelle Überfälle auf Frauen sind am Mittwoch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden. Die Strafkammer am Landgericht habe die Zuschauer ausschließen müssen, weil in der Beweisaufnahme eine der schwer misshandelten Frauen als Zeugin ausgesagt hatte, und zwar ebenfalls nicht-öffentlich, erklärte die Gerichtspressestelle. Das Urteil sollte voraussichtlich am Donnerstag verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Vergewaltigung, sexuellen Übergriff und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Zum Prozessauftakt am 30. Mai hatte der 28-Jährige die Vorwürfe über seinen Verteidiger eingeräumt. Der Anklage zufolge soll der Syrer am Abend des 1. Januar 2023 einer 20-Jährigen von der S-Bahnstation Reeperbahn aus gefolgt sein. Auf einem Schotterweg im Stadtteil Neuland habe er sie überfallen. Als die junge Frau sich gewehrt habe, soll er sie schwer misshandelt und vergewaltigt haben. Sie habe versucht, zu fliehen, doch der 28-Jährige habe sie eingeholt, weiter geschlagen und gedroht, sie umzubringen.

Nur vier Tage später soll der Angeklagte eine 74-Jährige in ihrer Wohnung im Stadtteil Barmbek-Süd überfallen haben. Unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis habe er am späten Nachmittag an ihrer Tür geklingelt. Als die Frau öffnete, habe er sie am Hals gepackt und zu Boden gedrückt. Er schlug ihr laut Anklage mit der Faust ins Gesicht und versuchte, sie zu vergewaltigen. Als Nachbarn auf die Schreie der 74-Jährigen aufmerksam geworden seien, sei der Angeklagte geflüchtet.

Zum Zeitpunkt der Taten stand der 28-Jährige unter Bewährung. Das Amtsgericht Lüneburg hatte ihn Ende Mai 2020 wegen schwerer Brandstiftung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bei einer weiteren Verurteilung könnte ihm jetzt Sicherungsverwahrung drohen. Die Verteidigung hatte zum Prozessauftakt angedeutet, dass ihr Mandant wegen einer Alkoholabhängigkeit oder einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.

© dpa
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