Vater wegen Tod eines Säuglings auf Sylt vor Gericht

Wegen des Verdachts auf Totschlag seines vier Monate alten Sohnes muss sich seit Dienstag ein Mann vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Der 52-Jährige machte zu Prozessbeginn keine Angaben zu den Vorwürfen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Ihm wird vorgeworfen, den Säugling geschüttelt und dadurch tödliche Verletzungen verursacht zu haben. Die Tat soll sich zwischen dem 4. und 6. September 2016 in Westerland auf Sylt ereignet haben. Der Junge war am 6. September 2016 gestorben.
Aussenansicht des Gerichts mit Landgericht und Amtsgericht in Flensburg. © Christian Charisius/dpa/Archivbild

Am ersten Verhandlungstag befragte das Gericht mehrere Zeugen, darunter die Mutter des Kindes. Die Frau gab ab, während des Vorfalls nicht zu Hause gewesen zu sein, wie der Sprecher sagte. Sie habe sich von dem Angeklagten getrennt, nachdem sie von dem Vorfall Kenntnis erhalten hatte. Später seien sie wieder zusammengekommen. Das Paar habe auch ein zweites Kind bekommen, sei mittlerweile aber wieder getrennt.

Ebenfalls hörte das Landgericht einen Polizisten. Der Beamte gab, nicht mehr über starke Erinnerungen an das Geschehen im Jahr 2016 zu verfügen, wie der Gerichtssprecher sagte. Der Polizist sagte aus, in der Wohnung und auch bei der Leichenschau gewesen zu sein. Das Kind habe einen Schienbeinbruch und Hämatome aufgewiesen. Der Angeklagter habe im Rahmen der Leichenschau ausgesagt, sein Sohn habe sich verschluckt und Milch sowie Schmerzmittel wieder ausgespuckt. Danach habe die Atmung ausgesetzt.

Der polnische Angeklagte wurde im Juli in Polen festgenommen. Der Haftbefehl wurde im März erlassen, weil dem Angeklagten Ladungen unter seiner Anschrift in Polen nicht mehr zugestellt werden konnten. Für den 10. Januar ist ein weiterer Verhandlungstermin geplant.

© dpa
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