Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus niederen Beweggründen vor und hat gefordert, ihn zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte die Emanzipationsbestrebungen seiner Frau nicht akzeptieren wollte und sie deshalb tötete. Auch der Anwalt der Nebenklage hat lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.
Der Verteidiger des Angeklagten hat dagegen beantragt, den 39-Jährigen wegen Totschlags im Affekt zu verurteilen. Die Höhe der Strafe stelle er in das Ermessen des Gerichts, sagte er. Für Totschlag im Affekt sieht das Gesetz eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor.