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Prozess um Messerattacke in Regionalzug legt Pause ein

Das Verbrechen hat schockiert und politisch Wellen geschlagen. Jetzt macht das Verfahren um die tödliche Messerattacke im Regionalzug von Brokstedt nach über 20 Zeugenanhörungen bis Ende August Pause.
Fortsetzung Prozess wegen Mordes im Fall Brokstedt
Der Angeklagte Ibrahim A. (sitzend, 2.v.l.), und weitere Prozessbeteiligte sitzen im Gerichtssaal. © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa/Archivbild

Nach weiterer Beweisaufnahme hat das Itzehoer Landgericht am Donnerstag den Mordprozess um die tödliche Messerattacke im Regionalzug in Brokstedt für mehrere Wochen unterbrochen. Das Verfahren soll nach Gerichtsangaben am 25. August unter anderem mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt werden. Auch ein psychiatrisches Gutachten wird gegen Ende des Verfahrens erwartet.

Insgesamt hat die Große Strafkammer 40 Termine festgesetzt und über 120 Zeugen geladen. Ein Urteil könnte demnach frühestens Mitte Dezember fallen. Verteidiger Björn Seelbach rechnet aber mit einem Verfahren bis ins neue Jahr. Er könne sich «nicht vorstellen, dass wir noch in diesem Jahr fertig werden», sagte er am Donnerstag auf Anfrage. Zur Aufklärung der Tatvorwürfe sei die Anhörung weiterer Zeugen notwendig, so Seelbach.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34 Jahre alten staatenlosen Palästinenser Ibrahim A. vor, am 25. Januar im Regionalzug von Kiel nach Hamburg in der Nähe des Bahnhofs von Brokstedt zwei Menschen getötet und vier schwer verletzt zu haben. Die Anklage lautet auf zweifachen Mord und vierfachen Mordversuch.

Eine 17-Jährige starb im Zug an 26 Messerstichen. Ihr zwei Jahre älterer Freund wurde mit zwölf Messerstichen getötet. Er hatte vergeblich versucht, ihr zu helfen. Zwei weitere Frauen und zwei Männer wurden durch Messerattacken schwer verletzt. Schließlich gelang es einem Fahrgast, den Täter mit einer Aktentasche und einer Laptop-Tasche so zu attackieren, dass er das Messer verlor.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Anfang Juli überraschend erklärt, er sei unschuldig und habe die Taten nicht begangen. Etliche Augenzeugen hatten aber die Messerattacken gesehen, die der Angeklagte im Ermittlungsverfahren nach Angaben seines Verteidigers noch eingeräumt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hält Ibrahim A. für voll schuldfähig. Der Verteidiger dagegen geht von einer psychischen Erkrankung mit einem psychotischen Schub zum Tatzeitpunkt aus. Er will die Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie statt in Untersuchungshaft erreichen. Das Gericht lehnte das bisher ab.

© dpa
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