Mann bei Trinkgelage getötet: Angeklagter freigesprochen

Nach einem tödlichen Trinkgelage in Hamburg-Lohbrügge ist ein 41-jähriger Mann vom Landgericht Hamburg freigesprochen worden. «Wir können leider nicht feststellen, ob der Angeklagte seinen Bekannten getötet hat», sagte die Richterin am Montag in ihrer Urteilsbegründung. Es könnte auch eine ebenfalls anwesende Frau gewesen sein.
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Dem 41-Jährigen war vorgeworfen worden, im März 2022 bei einem Trinkgelage den auf seinem Sofa schlafenden Bekannten mit einem unbekannten Gegenstand etwa sieben Zentimeter tief in die Brust gestochen zu haben. Das 43 Jahre alte Opfer starb noch in der Wohnung des Angeklagten.

In zwei anderen Verfahren wegen Führens einer Schusswaffe und wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der 41-Jährige zu einem Jahr Haft verurteilt. Diese Strafe hat der Angeklagte bereits verbüßt. Da er jedoch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, ordnete die Richterin die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

© dpa
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