Fast sieben Jahre nach einem Sportbootunfall mit zwei Toten auf einem Fluss in Ostfriesland hat in Hamburg der Berufungsprozess gegen einen Bootsführer begonnen. Dem 32-Jährigen aus Barßel (Kreis Cloppenburg) wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen und fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen.
Der Unfall hatte sich am 27. August 2016 nach einem Hafenfest in Barßel ereignet. Zwei PS-starke, offene Sportboote mit je vier Insassen kollidierten nachts auf dem Fluss Barßeler Tief. Der Führer des einen Bootes und eine junge Frau kamen ums Leben. Vier weitere Frauen wurden teilweise schwer verletzt. Die Sicht auf dem Wasser soll zur Unfallzeit nur 30 bis 40 Meter betragen haben. Beide Bootsführer waren nach Feststellung des Amtsgerichts Emden alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Das Amtsgericht hatte den Angeklagten 2021 zu einem Jahr Haft auf Bewährung und zur Zahlung von mehr als 45 000 Euro an Schmerzensgeld verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ist nach dem Binnenschifffahrtsgesetz die zuständige Berufungsinstanz.
Zum Prozessauftakt am Donnerstag bestritt er in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung, dass er schneller als erlaubt gefahren sei. Er räumte ein, einige Zeit vor dem Unfall Alkohol getrunken zu haben. Den Frontalzusammenstoß habe aber nicht er, sondern sein bei dem Unglück verstorbener Freund mit dem anderen Boot verursacht.
Laut dem Urteil des Amtsgericht war der Angeklagte mit 1,89 Promille alkoholisiert. Bei dem verstorbenen Bootsführer wurden 1,52 Promille ermittelt. Auf der Fahrt habe er aber nicht mehr unter dem Einfluss von Alkohol gestanden, hieß es in der Erklärung des 32-Jährigen. Sein Boot sei vorschriftsmäßig beleuchtet gewesen, auch habe er einen Sportbootführerschein Binnen und See gehabt. Sein Außenbordmotor sei 115 PS stark gewesen, um mit dem Boot auch auf die Nordsee fahren oder es im Wasserskisport einsetzen zu können.
In der Unfallnacht sei er kein Rennen mit seinem Freund gefahren, beteuerte der Angeklagte in seiner Erklärung. Er habe nach Mitternacht mit drei Freunden nur ein paar Runden durch das Hafenbecken gedreht. Dabei habe man zufällig das andere Boot mit ebenfalls vier Insassen getroffen, dann aber wieder aus den Augen verloren. Auf der Rückfahrt zum Hafen sei bei langsamer Fahrt am rechten Ufer «urplötzlich» das Boot seines Freundes vor ihm aufgetaucht. Es sei unbeleuchtet gewesen und frontal entgegengekommen. Bei dem Zusammenstoß habe sich sein eigenes Boot auf das seines Freundes geschoben und sei gekentert.
Bei dem Unfall waren nach damaligen Polizeiangaben der andere Bootsführer im Alter von 27 Jahren und eine 24-jährige Mitfahrerin getötet worden. Eine damals 23-Jährige erlitt lebensgefährliche, drei andere Frauen teilweise schwere Verletzungen. Das Amtsgericht ging im Urteil davon aus, dass die Kollision für den Angeklagten nicht zu verhindern war, aber bei Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit nicht so schwere Folgen gehabt hätte. Außerdem sei der 32-Jährige wegen seiner Alkoholisierung nicht fahrtüchtig gewesen.
Der Strafsenat am Oberlandesgericht hat sechs weitere Verhandlungstermine angesetzt. Das Urteil könnte am 6. April verkündet werden.