Die Richter sprachen den Angeklagten am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit Freiheitsberaubung schuldig. Der angeklagte Vorwurf des versuchten Totschlags und der Geiselnahme habe sich nicht als zutreffend herausgestellt, sagte der Vorsitzende Richter Sven Heitmann in der mündlichen Urteilsbegründung.
Der 45-Jährige habe zwar bei der Tat fünf Mal mit einer scharfen Waffe auf den neuen Bekannten der Frau geschossen. Doch er sei dann geflüchtet, obwohl er nach Auffassung des Kammer genügend Munition bei sich hatte, um weiter schießen zu können. Somit gingen die Richter zugunsten des aus dem Kosovo stammenden Angeklagten von einem strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag aus. Denn der Angeklagte habe nicht geglaubt, dass er den neuen Freund seiner Ex-Frau so verletzt hätte, dass der Mann hätte sterben können. Denn der habe noch ein Regal hinter ihm hergeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 8 KLs 598 Js 44709/21).
Die Kammer blieb mit dem Schuldspruch weit unter der Forderung des Staatsanwalts, der wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Sie folgte weitgehend der Verteidigung, die wegen gefährlicher Körperverletzung dreieinhalb Jahre Haft beantragte. Die Anklagebehörde will Revision prüfen, sagte der Staatsanwalt.
Der Rechtsanwalt des Nebenklägers hatte für den in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten acht Jahre Haft gefordert. Die Anwältin der inzwischen rechtskräftig vom Angeklagten geschiedenen Frau und Nebenklägerin stellte keinen konkreten Antrag. Die Verteidigung hatte auf gefährliche Körperverletzung plädiert. Ihrer Argumentation folgte die Kammer im Wesentlichen.