Schülerinnen Wodka eingeflößt: Prozess gegen Barkeeper

Auf einer Klassenfahrt nach Hamburg besuchen Schülerinnen aus Bayern eine Lasertag-Spielhalle. Dabei kommt es zu einer unerfreulichen Begegnung mit einem Barkeeper. Der 45-Jährige muss sich jetzt einem gerichtlichen Nachspiel um Nötigung und Diebstahl stellen.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Wegen der zwangsweisen Verabreichung von Wodka an mehrere Schülerinnen hat am Dienstag ein Prozess gegen einen Hamburger Barkeeper begonnen. Während des Besuchs einer Schulklasse aus Bayern in einer Lasertag-Arena soll der 45-Jährige den Jugendlichen Alkohol eingeflößt und sie bestohlen haben, wie eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht erklärte.

Die zehnte Klasse einer Mädchenrealschule aus Weiden in der Oberpfalz hatte die Veranstaltungsstätte im Stadtteil St. Pauli am 28. September 2021 besucht, um ein Mannschaftsspiel mit Laser-Markiergeräten zu spielen. Der Angeklagte sei Angestellter der Arena gewesen und habe die Jugendlichen bei ihrem Besuch betreuen sollen.

Im Barbereich habe er mehreren minderjährigen Schülerinnen Alkohol gegen deren Willen eingeflößt. Eine 15-Jährige soll er am Hals gepackt und ihr rund zehn Wodka-Shots in den Mund geschüttet haben. Außerdem entwendete er laut Anklage 385 Euro aus Schließfächern, in die die Schülerinnen und die Lehrerin ihre Wertsachen eingeschlossen hatten.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe in einer Erklärung, die sein Verteidiger Christian Esche verlas. Demnach hatte er den 14 bis 16 Jahre alten Mädchen nur beim Trinken geholfen. Dies sei mit deren Einverständnis und ohne Gewalt geschehen. Er habe sie auch nicht bestohlen. Als die Schülerinnen und die Lehrerin ihr Geld vermissten und drohten, zur Polizei zu gehen, habe er ihnen die Beträge aus eigener Tasche erstattet. Als Aushilfskraft habe sein Mandant den Betrieb nicht kompromittieren wollen, erklärte der Verteidiger. «Dass das alles nicht besonders üblich ist, ist schon auch klar», fügte er hinzu.

Die Anklage lautet auf Diebstahl im besonders schweren Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Der Verteidiger hatte vor der Hauptverhandlung beantragt, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dem habe die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, sagte der Richter. Der 45-Jährige sei einschlägig vorbestraft. Er sei mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden, zuletzt im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Neumünster zu einer Bewährungsstrafe, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Fragen von Amtsrichter Götz Göttsche wollte der Angeklagte nicht beantworten. Göttsche brachte dennoch einige Details aus Vernehmungsprotokollen der Polizei zur Sprache. Demnach soll der Barkeeper die verschwundenen 385 Euro genau in der Stückelung rausgegeben haben, wie die Schülerinnen und die Lehrerin das Geld vorher in den Schließfächern verwahrt hatten. Das habe sich so ergeben, weil sie sich nacheinander bei ihm gemeldet hätten, sagte Esche. «Das ist schon ordentlich Kohle, was Sie kulanterweise da mal rausgegeben haben», wunderte sich Göttsche. Der Prozess soll am 24. Januar mit der Anhörung der damals 15-jährigen Schülerin und der Lehrerin als Zeugen fortgesetzt werden.

© dpa
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