Obdachlosen angezündet: Achteinhalb Jahre Haft gefordert

Im Hamburger Prozess um einen Brandanschlag auf einen Obdachlosen hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren für den Angeklagten gefordert. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Strafantrag, wie die Gerichtspressestelle am Dienstag mitteilte. Er sprach sich dafür aus, seinen Mandanten in eine Alkohol-Entzugsklinik einzuweisen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Anklage gegen den 35-Jährigen lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Er soll am 13. Juni vergangenen Jahres den Jackenärmel eines Obdachlosen mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Der Obdachlose hatte vor einer Toilettenanlage im Bahnhof Altona geschlafen. Der 34-Jährige erlitt schmerzhafte Verbrennungen am rechten Oberarm.

Knapp einen Monat vor der Tat soll der Angeklagte auch den Schlafsack eines anderen Obdachlosen nach einem Streit am Bahnhof Altona in Brand gesetzt haben. Der Besitzer des Schlafsacks hatte sich entfernt. Als er zurückkehrte, habe ihn der Angeklagte mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, erklärte der Staatsanwalt. Einem dritten Obdachlosen soll der 35-Jährige nach einem Streit am Hauptbahnhof einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben.

Der polnische Angeklagte hatte nach Angaben der Gerichtspressestelle bis zu seiner Verhaftung selbst auf der Straße gelebt und sei alkoholabhängig gewesen. Die Strafkammer am Landgericht will ihr Urteil am 2. Februar verkünden.

© dpa
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