Mord nach Trinkgelage: Angeklagter schweigt zu Vorwürfen

Im Mordprozess gegen einen 40-Jährigen, der einen Bekannten während eines Trinkgelages erstochen haben soll, hat der Angeklagte zunächst geschwiegen. Der Verteidiger habe erklärt, dass sein Mandat am ersten Prozesstag zunächst keine Angaben zur Sache machen werde, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Montag in Hamburg. Demzufolge ist es möglich, dass sich der Mann eventuell später zu den Vorwürfen äußern wird. Am Montag war deshalb zunächst nur die Anklage verlesen worden.
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Dem Deutschen wird Mord aus Heimtücke vorgeworfen. Er soll im März diesen Jahres bei einem Trinkgelage in Hamburg-Lohbrügge den auf seinem Sofa schlafenden Bekannten mit einem unbekannten Gegenstand etwa sieben Zentimeter tief in die Brust gestochen haben. Das 43 Jahre alte Opfer starb noch in der Wohnung des Angeklagten. Das Motiv für die Tat ist der Staatsanwaltschaft zufolge unbekannt.

Der Prozess wurde zudem mit zwei weiteren Verfahren verbunden. In einem Fall muss sich der Angeklagte nach Schüssen mit einer Schreckschusspistole auf Enten in einer Grünanlage in Lohbrügge wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. In einem zweiten werden ihm Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Dezember 2020 bei einem Trinkgelage einen Bekannten mit drei Schüssen aus einer Softair-Pistole aus drei Metern Entfernung daran gehindert haben, zu gehen.

Für den Prozess sind zunächst bis voraussichtlich Mitte Februar Termine geplant. Der Prozess wird am 6. Januar 2023 fortgesetzt.

© dpa
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