Es geht um den Tod eines 27-jährigen Flüchtlings aus dem Irak. Der Bruder der Angeklagten und ihr damaliger Lebensgefährte sind 2018 in dem Fall bereits wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die beiden Deutschen den Flüchtling im April 2017 unter einem Vorwand in die Dünen der Nordseeinsel lockten und dort töteten. Dann vergruben sie die Leiche zwei Meter tief im Sand. Sie wurde erst Monate später gefunden.
Der damalige Lebensgefährte der Angeklagten hatte diese nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am Tattag mit Bildern konfrontiert, die sie und das spätere Opfer in einer «vertrauten Situation» gezeigt hätten. Die junge Frau habe demnach gesagt, sie sei vergewaltigt worden. Dies habe ihr damaliger Freund geglaubt. Er habe sich bei ihr erkundigt, ob sie damit leben könne, wenn er den Iraker töten würde. Dies soll sie bejaht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der deutsche Staatsangehörige von seinem Vorhaben, den Flüchtling zu töten, Abstand genommen hätte, wenn die Angeklagte nicht zugestimmt hätte.
Da die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig war, ist die Verhandlung vor der Großen Jugendkammer durchgehend nicht öffentlich. Obwohl in dem vorherigen Prozess Urteile wegen Mordes gesprochen wurden, hat die Staatsanwaltschaft gegen die junge Frau Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag erhoben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Beihilfe zum Mord liegt juristisch nur dann vor, wenn die beschuldigte Person bereits konkrete Vorstellungen von der Art der Tatbegehung hat. Ein Urteil wird am 16. Februar verkündet.