Die Polizei hatte bereits kurz vor Weihnachten mehrere Betriebe durchsucht. Gegen einen Onlinehandel, der in großem Umfang illegale CBD-Produkte an Geschäfte in ganz Deutschland verkauft haben soll, wird seitdem ermittelt. Die Polizei weist darauf hin, dass nur verarbeitete Hanf-/Pflanzenteile mit weniger als 0,2 Prozent THC angeboten werden dürfen. Sind unverarbeitete Pflanzenteile in den Produkten enthalten, unterliegen diese dem Verbot des Betäubungsmittelgesetzes.