Gefährliche Medikamente für Kind: Drei Jahre Haft gefordert

Im Prozess gegen eine Mutter, die ihrer vierjährigen Tochter heimlich gefährliche Medikamente gegeben haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. Die Anklagebehörde hatte am Freitag in ihrem Plädoyer ein versuchtes Tötungsdelikt verneint und war von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten ausgegangen, wie ein Sprecher des Hamburger Landgerichts sagte. Die 37-Jährige solle deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, hieß es in dem erneuten Prozess zu dem Fall. Die Verteidigung bewertete die Gabe der Medikamente als Körperverletzung und beantragte eine einjährige Haftstrafe.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Die Intensivkrankenschwester war wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Sie soll ihrem Kind im Dezember 2020 während eines Klinikaufenthalts zweimal heimlich und ohne medizinische Notwendigkeit nur für Erwachsene zugelassene Schlaf- und Beruhigungsmittel gegeben haben. Die zweite Medikamentengabe soll eine potenziell lebensgefährliche Dosis gehabt haben.

Dem Gerichtssprecher zufolge hatte die Frau in der Hauptverhandlung eingeräumt, ihrer Tochter die fraglichen Medikamente in einer Überforderungssituation verabreicht zu haben. Einen auch nur bedingten Tötungsvorsatz hatte sie demnach bestritten. Bei dem Prozess war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Das Landgericht hatte die Deutsche 2021 in dem Fall bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch teilweise auf. Das erneute Urteil des Landgerichts soll nun am 31. Januar (15.00 Uhr) gesprochen werden.

© dpa
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