Die Intensivkrankenschwester war wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Sie soll ihrem Kind im Dezember 2020 während eines Klinikaufenthalts zweimal heimlich und ohne medizinische Notwendigkeit nur für Erwachsene zugelassene Schlaf- und Beruhigungsmittel gegeben haben. Die zweite Medikamentengabe soll eine potenziell lebensgefährliche Dosis gehabt haben.
Dem Gerichtssprecher zufolge hatte die Frau in der Hauptverhandlung eingeräumt, ihrer Tochter die fraglichen Medikamente in einer Überforderungssituation verabreicht zu haben. Einen auch nur bedingten Tötungsvorsatz hatte sie demnach bestritten. Bei dem Prozess war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Das Landgericht hatte die Deutsche 2021 in dem Fall bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch teilweise auf. Das erneute Urteil des Landgerichts soll nun am 31. Januar (15.00 Uhr) gesprochen werden.