Gegenstand der Senatsberatungen soll auch die Masken- und Testpflicht in den Schulen sein. Die Maskenpflicht war bereits Anfang April dahingehend gelockert worden, dass Schüler und Lehrer die Masken am Platz abnehmen durften. Bislang besteht auch noch die Pflicht, sich drei Mal pro Woche testen zu lassen.
Die Bürgerschaft hatte für Hamburg Ende März eine pandemische Lage und eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems festgestellt - nach dem Infektionsschutz die Voraussetzung, um von der sogenannten Hotspot-Regel Gebrauch zu machen. Neben der Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel war auch die 2G-plus-Zugangsregel (für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test) für Clubs und Diskotheken für vier Wochen verlängert worden.
Neben Hamburg hatte nur Mecklenburg-Vorpommern die Hotspot-Regel angewandt. Dort war sie am vergangenen Freitag allerdings vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald gekippt worden.