Hamburg führt die E-Akte den Angaben zufolge schon seit September 2020 nach und nach bei den Gerichten ein. Das OVG habe im November 2021 damit begonnen, «zunächst beschränkt auf einzelne Spruchkörper und bestimmte Verfahrensarten», hieß es.
Bundesweit müssen die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften spätestens ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend elektronisch geführt werden, wie das OVG weiter mitteilte. So sehe es das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vor.