Der Tatzeitraum reicht nach Feststellungen des Gerichts von Juni 2017 bis Februar 2023. Der Schaden für Finanzbehörde und Sozialkassen beläuft sich demnach auf rund 3,2 Millionen Euro. Sie sollen auf Anordnung der Kammer vom Angeklagten eingezogen werden.
Wegen rechtsstaatlicher Verfahrensverzögerung gelten vier Monate der Gesamtstrafe als verbüßt. In das Urteil wurden frühere Verurteilungen des einschlägig vorbestraften Angeklagten einbezogen.
Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre und fünf Monate. Sie will keine Revision einlegen, teilte sie auf Anfrage nach dem Urteil mit. (Aktenzeichen: 9 KLs 544 Js 5975/21).
Das Strafmaß kam im Rahmen einer Verständigung des Gerichts mit Angeklagtem, Verteidigung und Staatsanwaltschaft zustande. Dabei wurde dem Angeklagten gegen ein umfassendes Geständnis ein Strafrahmen von fünf Jahren und fünf Monaten bis sechs Jahre zugesichert.
Der Familienvater sitzt wegen Fluchtgefahr seit März in Untersuchungshaft. Er betrieb laut Anklage in Neumünster nacheinander vier Bauunternehmen unter fremden Namen. Dabei soll er auch Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern ohne Aufenthaltstitel schwarz beschäftigt haben.