Kaum ertappt, schon vor Gericht - das sogenannte beschleunigte Verfahren macht es möglich. Ist der mutmaßliche Täter volljährige, der Sachverhalt einfach und die Beweislage klar, kann der Beschuldigte laut Gesetz innerhalb weniger Tage verurteilt werden. «Im Landgerichtsbezirk Lübeck sind im Jahr 2021 insgesamt 39 Fälle nach dem beschleunigten Verfahren verhandelt worden», sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck, Christian Braunwarth. «Es könnten durchaus mehr sein, doch es scheitert an den Personalkapazitäten.»
Nach Angaben Braunwarths gab es im Vorjahr 67 Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaft der Anregung der Polizei gefolgt ist und bei Gericht ein beschleunigtes Verfahren beantragt hat. «In 28 Fällen hat das Gericht das abgelehnt, weil es den Fall für nicht geeignet hielt oder auch, weil kurzfristig keine Verhandlungskapazitäten verfügbar waren», sagte Braunwarth. «Wir haben, anders als in anderen Bundesländern, keine eigenen Richter für diese Art von Verfahren, sondern die Amtsrichter müssen sie zusätzlich zu ihren regulären Terminen bewältigen», sagte Braunwarth.
Diese Form des Verfahren ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht neu. Den Angaben zufolge wurde es 1994 durch das sogenannte Verbrechensbekämpfungsgesetz reformiert, um eine stärkere Nutzung dieser Verfahrensart zu erreichen. «Vor gut zwei Jahren wurden die Handlungsabläufe dann erneut in enger Zusammenarbeit mit der Polizei abgestimmt», sagte Braunwarth.
Ziel des beschleunigten Verfahrens ist es, kleinere Strafverfahren zum Beispiel bei Gewaltdelikten im öffentlichen Nahverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, besonders dreiste oder wiederholte Ladendiebstähle und auch Körperverletzungsdelikte abzukürzen. In Frage kommen laut Gesetz nur Taten, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr sanktioniert sind und die erst kurze Zeit zurückliegen.