Die zu überbrückende Betreuungslücke würde die meisten Urlaubsansprüche der Eltern überfordern, sagte Habersaat. «Das betrifft etwa 25 000 Kinder in jedem Jahr.» Kinder bis zur Einschulung deshalb länger in der Kita zu lassen, bereite jedoch den Eltern Probleme, die auf einen Kitaplatz warten. «2026 tritt ohnehin das Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule in Kraft. Dann werden alle Kinder, die in die erste Klasse kommen, das Recht haben, ganztägig und in den Ferien in der Grundschule betreut zu werden.»
Sollte Schleswig-Holstein die Ganztagsbetreuung vorziehen, habe das Land auch bessere Chancen, Fachkräfte dafür zu finden, sagte Habersaat. Bauliche Vorbereitungen für eine Ganztagsbetreuung würden bereits getroffen, die meisten Schulen hätten bereits Ganztagsangebote. Er glaube auch nicht, dass das Vorziehen «eine wahnsinnig teure Geschichte ist. Im Gegenteil könnte das sogar günstiger sein, als Kinder im Kindergarten zu betreuen».
Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage Habersaats haben Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Derzeit werde mit Vertretern der Kommunalen Landesverbände, der Einrichtungsträger und der Eltern ein Vorschlag erörtert, nach dem die Kitas verpflichtet wären, eine Betreuung im Zeitraum bis zur Einschulung anzubieten.
Bund und Länder hatten 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hatte im vergangenen Sommer ergeben, dass für die Umsetzung bis Ende des Jahrzehnts mehr als 100.000 pädagogische Fachkräfte fehlen könnten.