Verteidigung: Maximal sechs Jahre für Messerangriff

Im Prozess um einen beinahe tödlichen Messerangriff auf eine junge Frau in Hamburg-Billstedt hat die Verteidigung eine Strafe von maximal sechs Jahren Haft gefordert. Die Tat des 29 Jahre alten Angeklagten sei als versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu werten, erklärte die Anwältin am Montag nach Angaben eines Gerichtssprechers in ihrem nicht-öffentlichen Plädoyer.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Auch die Anklagepunkte der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen haben sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft bestätigt.

Der 29-Jährige soll seine Ex-Partnerin am 23. Juni vergangenen Jahres an einer Bushaltestelle von hinten angegriffen haben. Der Afghane habe mit einem Küchenmesser mehrfach auf Kopf und Gesicht der damals 19-Jährigen eingestochen. Das etwa neun Zentimeter lange Küchenmesser blieb schließlich in ihrem Schädelknochen stecken.

Das Paar war einem Gerichtssprecher zufolge nach islamischem Recht miteinander verheiratet und hatte vor der Trennung auch zusammengelebt. Wenige Tage vor dem Angriff soll die junge Frau ihrem Ex-Partner noch einmal gesagt haben, dass sie keine gemeinsame Zukunft mehr sieht.

Während der Beziehung soll der 29-Jährige den gemeinsamen Sex mindestens siebenmal heimlich gefilmt haben. In einem Fall zwang er die Frau laut Anklage dabei gegen ihren ausdrücklichen Willen zum Geschlechtsverkehr. Diese beiden Anklagepunkte hält die Verteidigerin für nicht bewiesen und hat darum Freispruch beantragt. Das Urteil will die Strafkammer am Landgericht am 27. Februar verkünden, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte.

© dpa
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