Laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten leidet der Deutsche an einer schweren paranoiden Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem sogenannten Sicherungsverfahren die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit. Der 40-Jährige aus Hamburg ist dort bereits auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig untergebracht.
Das Schwurgericht hat zehn Verhandlungstage angesetzt. Dabei ist wahrscheinlich, dass die Öffentlichkeit nur zur Verlesung der Antragsschrift und zur Verkündung des Urteils im Gerichtssaal zugelassen sein wird. Der Verteidiger kündigte bereits einen entsprechenden Antrag an. Das Urteil wird am 6. Juni erwartet.