Nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen könne ein Drogenmix die Ursache gewesen sein, dass der Angeklagte geglaubt habe, von seinem Kontrahenten gehe etwas Böses aus. Für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt habe der Sachverständige aber keine Anhaltspunkte gesehen, sagte der Gerichtssprecher.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten beantragt. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe wegen versuchten Totschlages im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gefordert.