Die Angeklagte Irmgard F. soll von Juni 1943 bis April 1945 für den KZ-Kommandanten Paul Werner Hoppe als Zivilangestellte gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der 97-Jährigen vor, damit Beihilfe zum systematischen Mord an mehr als 11.000 Gefangenen geleistet zu haben.
Ihr Verteidiger Wolf Molkentin widersprach erfolglos der Verlesung des Protokolls und der Verwertung der Erkenntnisse. Er begründete dies mit der Rolle des historischen Sachverständigen Stefan Hördler. «Was der Sachverständige dort erklärte, ging weit über diese Rolle hinaus», sagte Molkentin, der selbst bei dem Besuch in der Gedenkstätte dabei war. Die Verteidigung hat Hördler bereits mehrfach vorgeworfen, für die Angeklagte entlastende Aspekte nicht zu erwähnen.