Auf Ex-Freund eingestochen: Mehrjährige Haft für Angeklagte

Eifersüchtig, manipulativ, übergriffig - der Vorsitzende Richter sieht bei der Angeklagten viele schlechte Eigenschaften. Die Trennung von ihrem Ex-Freund habe sie nicht akzeptiert - im Mai schließlich griff sie ihn in Hamburg mit einem Messer an. Nun kam das Urteil.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Sie konnte die Trennung nicht akzeptieren und stach bei einem Streit zu: Nach einer Attacke auf ihren Ex-Freund ist eine 33-Jährige in Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Sie habe sich des versuchten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Philipp am Freitag. Die Angeklagte muss zudem mehr als 10.000 Euro an das Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beruflich sei sie sehr zielstrebig gewesen, doch sie habe eine ungefestigte Persönlichkeit, sagte der Vorsitzende Richter über die Angeklagte. Depressive Episoden, erhebliche Eifersucht, manipulatives und übergriffiges Verhalten hätten ihre Beziehungen schnell scheitern lassen. Mit dem Nebenkläger sei sie seit 2020 zusammengewesen, doch es habe viele Probleme gegeben.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Frau das Aus der Beziehung nicht akzeptieren wollte und dem Mann deshalb nachgestellt habe. Sie kontaktierte auch eine Bekannte ihres Ex, weil sie glaubte, diese sei seine Neue. Die Frau bestritt das, willigte aber schließlich ein, mit der Angeklagten am Abend des 12. Mai 2022 zusammen zu der Wohnung des Mannes im Karoviertel zu fahren und dort ein klärendes Gespräch zu dritt zu führen.

Die Bekannte klingelte. Der damals 32-Jährige wollte eigentlich schon ins Bett gehen, kam aber runter. Die Angeklagte versteckte sich nach Angaben des Gerichts erst einmal in einem Hauseingang - doch ihr Ex erblickte sie schnell. «Er versetzte ihr aus Verärgerung eine Ohrfeige», sagte Philipp. Doch das habe nicht zu schweren Verletzungen geführt. Die Angeklagte habe ein Pfefferspray eingesetzt. Als sich der Mann wegen einer Augenreizung abwandte, habe sie ein von ihr mitgebrachtes Messer gezogen und zugestochen. Auch die inzwischen hinzugeeilte Mutter des Mannes sei mit Pfefferspray besprüht worden.

Die 33-Jährige hatte das Geschehen vor Gericht ganz anders dargestellt. «Es war ein heftiges Gerangel. Es war ein Hin und Her», hatte die Deutsche zu Anfang des Verfahrens gesagt. Im Zuge dessen habe ihr Ex-Freund ein Messer fallen lassen, das sie gegriffen habe. In der von der Verteidigung verlesenen Erklärung betonte sie zudem: «Ich habe dieses nicht mitgebracht.» Doch die Kammer nannte ihre Darstellung «völlig unglaubhaft».

Das Opfer musste nach dem Messerstich notoperiert werden, wie der Vorsitzende Richter berichtete. «Auch heute noch leidet der Nebenkläger an den psychischen Auswirkungen.»

© dpa
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